Ab Ende 20/Anfang 30 bekommt jeder 1x jährlich „Ihre Renteninformation“. In dieser ist ersichtlich
- wie viele Rentenpunkte (Seite 2 oben) schon gesammelt wurden &
- wie der Stand bei der Rente sowie Erwerbsminderungsrente (graues Kästchen Seite 1) ist.

Die Meisten legen dieses Schreiben einfach ungelesen weg. Dabei ist es enorm wichtig. Es zeigt dir deine aktuellen Rentenpunkte (sogenannte Entgeltpunkte) und deine Zahlungen an die Rentenkasse. Beides sollte auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden.
Erfahre
- auf was es ankommt,
- wie du „Ihre Renteninformation“ prüfst &
- wie du im 1. Schritt dein Rentenkonto klärst.
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(Mehr dazu unter dem Beitrag)
Schritt 1: Rentenkonto klären
Wenn noch nicht geschehen, sollte das Rentenkonto geklärt werden. Denn nicht alle Zeiten werden automatisch erfasst. Es werden bspw. Ausbildungszeiten und Kindererziehungszeiten fehlen. Diese müssen nachgetragen und nachgewiesen werden.
Die Klärung kann jederzeit angestoßen werden und sollte so früh wie möglich geschehen. Je früher du das machst, desto leichter wird es die Unterlagen noch zu finden. Die Rentenkasse wird dir mit 43 automatisch eine ausführliche Auskunft zuschicken. Dennoch empfehle ich so früh wie möglich die Auskunft mit einem Klick bei der Rentenkasse anzufordern.
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Auskunft bei der Rentenkasse anfordern
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Mit einem Klick und deiner Sozialversicherungsnummer erhältst du von der Rentenkasse die Lückenauskunft. Die Unterlagen werden dir per Post zugesandt.
E-Service der Deutschen Rentenversicherung (DRV):

Lücken nachreichen
Jedes Rentenkonto weißt Lücken aus. Das ist normal!
In der Regel werden Ausbildungszeiten fehlen, weil diese nicht automatisch übermittelt werden. Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse, Lehrverträge sowie Ex-/Immatrikulationsbescheinigungen müssen in der Regel nachgereicht werden.
Bei Lücken und fehlenden Angaben bist du in der Beweispflicht. Unterlagen können gegebenenfalls nach Jahren nicht mehr beschafft werden. Denn Behörden, ehemalige Arbeitgeber etc. müssen Unterlagen nicht unbegrenzt aufbewahren.
Kindererziehungszeiten wiederum müssen extra beantragt werden. Sie können auf das Rentenkonto des Vaters oder Mutter gehen. Sie können aber auch aufgeteilt werden. Wem nützen die Kindererziehungspunkte eher?
Termin bei der Rentenkasse
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Es lohnt sich die Zeit zu investieren. Danach ist dein Rentenkonto geklärt!
Wenn du alle Unterlagen beisammen hast, empfehle ich einen Termin bei der Rentenkasse zu machen und einmal dein Rentenkonto (sogenanntes Versicherungskonto) durchzusprechen.
Tipp: Suche mehrere Beratungsstellen nach dem für dich passenden Termin durch. (wenn es bei dir mehrere Beratungsstellen gibt)
Nach dem Termin kannst du sicher sein, dass du alles erledigt hast und musst nur noch jährlich dein Rentenkonto prüfen.
Schritt 2: Renteninformation prüfen (jährlich)
Nach der Klärung des Rentenkontos sollte die jährliche Rentenauskunft auch jährlich geprüft werden. Prüfen bedeutet, zu schauen, ob die Beiträge, die du im vergangenen Zeitraum gezahlt hast bzw. dein Arbeitgeber abgeführt hat, auch wirklich erfasst sind. Wie gesagt automatisch erfasst werden Beiträge, die der Arbeitgeber einzahlt. Nicht automatisch Kindererziehungszeiten.
Das Schreiben von der Rentenkasse
Ab Ende 20/Anfang 30 bekommt jeder automatisch jährlich von der Rentenkasse „Ihre Renteninformation“. Diese enthält die gesamten Zahlungen auf dein Rentenkonto, d.h. leider nicht nur die im letzten Zeitraum.
Wenn du die Renteninformation jährlich prüfst, musst du nur die Beiträge des letzten Zeitraums prüfen. Es sind die Beiträge, die dein Arbeitgeber gezahlt hat und die dir automatisch vom Lohn/Gehalt abgezogen wurden.
So prüfst du die Renteninformation
Ich gehe davon aus, dass dein Rentenkonto geklärt ist und du die aktuelle Renteninformation prüfen willst.
1. „Ihre Renteninformation“
Notiere dir folgende Informationen (Datum und Beiträge) aus dem Schreiben „Ihre Renteninformation“:

Ziehe den Betrag von der letzten Renteninformation (2) von der aktuellen (1) ab. Die Differenz ist der Betrag, der im letzten Zeitraum bezahlt wurde. Den Zeitraum erkennst du anhand der „bis zum…“ Angabe. Wenn du Glück hast, ist es ein komplettes Jahr und du kannst es mit der Lohnsteuerbescheinigung vergleichen.
2. Lohnsteuerbescheinigung
Nehme deine Lohnsteuerbescheinigung für das Finanzamt: In Zeile 22a und 23a findest du die Beträge, die du dir oben notiert hast. (wenn der Zeitraum ein komplettes Jahr beträgt)
3. Lohn-/Gehaltszettel
Alternativ oder wenn der Zeitraum nicht genau 1 Jahr beträgt. Suche dir deine Lohnzettel raus. Suche nach RV-AN und RV-AG oder nur RV. Addiere die Monate, die dem Zeitraum zwischen der aktuellen und letzten Renteninformation entsprechen. (Hinweis: Die Beträge der 12 Lohnzettel für 1 Jahr sollten mit den Beträge aus 2) Lohnsteuerbescheinigung übereinstimmen.)
Wenn es beim Prüfen zu Abweichungen kommt, spreche mit deinem Arbeitgeber und/oder der Rentenkasse. Kläre die Beträge rechtzeitig. Niemand kann/will/wird 40 oder 45 Jahre rückwirkend diese Prüfung vornehmen wollen, oder?
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