Über die Autorin
Nadine von Entspannte Ordnung
Nadine ist die Gründerin von Entspannte Ordnung und hilft, den Papierkram und das Büro zu optimieren – mit einfachen, umsetzbaren Lösungen für mehr Übersicht und Zeit für die wichtigen Dinge.
Auf www.entspannteordnung.de teilt Nadine praxisnahe Tipps und zeigt, wie man Büro und Papierkram stressfrei organisiert. Ihr Motto: Ordnung muss nicht perfekt sein, sondern den Alltag entspannt und schön machen.
Von der Rente musst du die Krankenkasse und unter Umständen Steuern gezahlt werden. Wovon die zu Renten-Besteuerung abhängt und wie du die geringst mögliche Steuer zahlst, erfährst du im folgenden Beitrag.
Wie viel Steuern müssen Rentner zahlen
Renten-Besteuerung: 0 – 50% steuerfrei bis 2040
Seit 2005 sinkt der steuerfreie Rentenanteil jährlich um 1-2%. Ab 2040 wird die Rente dann zu 100% versteuert. Mit jedem Jahr, dass du später in Rente gehst, schrumpft dein steuerfreier Anteil. Dafür sammelst du mit jedem weiteren Arbeitsjahr wertvolle Rentenpunkte.
Wichtiges Detail zum steuerfreien Anteil: Im Jahr deines Renteneintritts wird nicht dein Prozentsatz, sondern der dahinterstehende Euro-Betrag deiner Rente „eingefroren“ (=deine Rente * steuerfreien Prozentsatz).
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Beliebte Ordnungshelfer Papierkram
In den Medien ist aktuell vermehrt zu vernehmen, dass mehr und mehr Rentner plötzlich Steuern zahlen müssen. Hintergrund sind u.a. steigenden Renten. Mehr und mehr Rentner kommen nun über den steuerlichen Freibetrag (gleich mehr dazu). Das liegt daran, dass nicht der Prozentsatz von bspw. 22% in 2019 festgeschrieben wurde und der steuerfreie Euro-Anteil mit Rentensteigerungen mitwächst, sondern der Euro-Betrag zum Renteneintritt festgeschrieben wurde.
Steuerzahlung ans Finanzamt: Jährlich – nachträglich
Falls du Steuern zahlen musst, werden diese nicht sofort von deiner Rente abgezogen. Die Steuer wird mit Hilfe der Steuererklärung im Folgejahr ermittelt und da hast du einige Möglichkeiten die Steuer zu reduzieren – gleich mehr dazu.
Die Zahlung selbst folgt nach der Steuererklärung komplett oder wird mit Vorauszahlungen an das Finanzamt verrechnet, falls du welche geleistet hast. Wichtig ist, dass Rentner von der Rentenversicherung die Bruttorente erhalten mit dieser haushalten können.
Warum und ab wann sich eine Steuererklärung lohnt
Prüfung: Übersteigt die Rente den aktuellen steuerlichen Freibetrag
Wusstest du, dass wir online und vor Ort unterstützen? Wir bieten Beratungen, Kurse, Vorlagen und vieles mehr an, um dir bei deinem Papierkram zu helfen. Mehr dazu findest du ganz unten.
Die Abgabe ist Pflicht, wenn deine zu versteuernde Rente über dem steuerlichen Freibetrag liegt oder wenn das Finanzamt dazu auffordert.
Der steuerliche Freibetrag soll Menschen mit einem Einkommen unterhalb des Existenzminimums entlasten und von der Steuerzahlung befreien. 2020 liegt der steuerliche Freibetrag bei ca. 9.400 Euro für Alleinstehende und dem Doppelten für Ehepaare.
- Beispiel: Bei einer Jahresrente für einen Alleinstehenden von bspw. 16.000 Euro in 2020
- Der steuerliche Freibetrag für Einkünfte liegt 2020 bei ca. 9.400 Euro.
- Ist die Person 2009 in Rente gegangen, wurden 2009 42% der damaligen Rente steuerfrei festgeschrieben. Nehmen wir an, dass das einem Betrag von 6.600 Euro entsprochen hat. Abgezogen von den 16.000 Euro, sind 9.400 Euro Rente zu versteuern. Das entspricht dem Freibetrag – keine Steuererklärung notwendig. Aber schon mit der nächsten Rentenerhöhung kann sich das ändern.
- Ist die Person 2020 in Rente gegangen, wäre der steuerfreie Anteil 20% (=3.200 Euro) lebenslang festgeschrieben. 12.800 Euro Rente zu versteuern – über dem Freibetrag – Steuererklärung notwendig.
Clever: Steuerlichen Freibetrag dank Steuererklärung erreichen
Mit der Steuererklärung können Ausgaben eingereicht werden, die von der Rente abgezogen werden. Liegt die zu versteuernde Rente unter dem steuerliche Freibetrag muss keine Steuer gezahlt werden. Es lohnt sich hier alles rauszuholen, Unterlagen zu sammeln und sich schon vorher zu informieren was das Finanzamt anerkennt. Dazu zählen bspw.:
- Krankheitskosten (Ärzte, Medikamente etc.)
- Pflegeheim- und Beerdigungskosten
- Beiträge für Kranken-, Pflege- & Haftpflichtversicherungen
- Spenden
- Pauschale für eine Behinderung abh. vom Grad der Behinderung bis zu 1420 Euro (auch wenn der Schwerbehindertenausweis unangenehm ist, kann es sich lohnen diesen zu beantragen)
- Bis 2040 gibt es den Altersentlastungsbetrag, der max. 1900 Euro beträgt
- Werbungs- & Handwerkskosten
- Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen / Haushaltshilfe
Mehr dazu im Arbeitsbuch Steuern.
Und die Krankenkasse?
Geht auch von der Bruttorente ab.
Von der Rente müssen Rentner monatlich ihre Krankenkasse bezahlen bzw. die Rentenkasse behält den Teil gleich ein – wenn gesetzlich versichert.
Abhängig davon wie lange derjenige vorher in der gesetzlichen Krankenkasse war, ist er automatisch gesetzlich versichert oder muss die freiwillige Versicherung beantragen. Gerade bei privat Krankenversicherten sollte frühzeitig geklärt werden, ob ein Eintritt in die gesetzliche KV möglich ist oder wie viel die private Krankenversicherung im Alter kostet.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt derselbe Krankenkassensatz wie im Angestelltenverhältnis. Sprich knapp 15% wovon der Rentner die eine Hälfte und die Rentenversicherung die andere Hälfte zahlt.
Berechnung Netto-Rente
Rente brutto
./. Krankenkasse (ca. 7 %) für gesetzlich Versicherte
./. Steuer (im Folgejahr anhand der Steuererklärung)
= Rente netto
Du kannst zur Berechnung der Steuer den Steuerrechner vom Bundesministerium für Finanzen – BMF – verwenden. Einfach Jahresrente eingeben und die ungefähre Steuerlast ermitteln.
Handlungsempfehlungen
Falls du noch keine Rente beziehst, sollte das Rentenkonto sollte frühzeitig geklärt werden. Nur so stellst du sicher, dass der Rentenkasse alle Unterlagen vorliegen und deinen Rentenkonto lückenlos ist.
Falls du schon Rente beziehst oder kurz davor stehst, solltest du das Thema mit der Krankenkasse klären – v.a. bei privat Versicherten. Außerdem solltest du deine Unterlagen parat haben und rechtzeitig für den Rentenantrag einreichen.
Wenn du dich näher mit dem Thema beschäftigen möchtest und dir eine einfache Erklärung wünschst, kann ich dir nur hier und heute das Arbeitsbuch „Rente organisieren & mehr sichern“ ans Herz legen. Dieses ist sonst nur für Master-Ordner Teilnehmer verfügbar. Außerdem kann auch das Arbeitsbuch Steuern für dich interessant sein. Es ist für jedermann, denn dem Finanzamt ist es egal woher dein Einkommen kommt, ob aus der Rente, deinem Beamten- oder Angestelltengehalt, etc.
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Vielen Dank von 💖,
Nadine